JobTicket: Häufig gestellte Fragen für Arbeit·geber

Das JobTicket ist ein günstiges ÖPNV-Abo für Ihre Mitarbeiter.
Dafür müssen Sie als Arbeit·geber einen Rahmen·vertrag mit der VKU abschließen.

Alle Arbeitgeber können das JobTicket beantragen.
Egal ob Unternehmen, Verwaltungen, Behörden oder Institutionen.
Voraussetzung das Unternehmen ist im Gebiet vom WestfalenTarif

Jeder Ihrer Mit·arbeiter kann ein JobTicket erhalten

Das JobTicket bekommt man nur über einen Arbeit·geber.
Der Arbeit·geber muss dafür einen Rahmen·vertrag mit der VKU machen.

Das JobTicket gilt für  Bus und Bahn im Nahverkehr.
Es ist für den gesamten Bereich vom WestfalenTarif erhältlich.
Jeder kann sich  für unterschiedliche Gebiete sein persönliches JobTicket bestellen.
Egal ob eine Stadt oder mehere Kreise. 
Mit dem JobTicket sind im gewählten Geltungs·bereich beliebig viele Fahrten möglich.

Jedes Unternehmen muss mindestens fünf JobTickets abnehmen.
Dabei werden AzubiAbos Westfalen und JobTickets NRW mit·gezählt. 

Der der JobTicket-Vertag ist monatlich kündbar.
Auch das einzelen JobTicket kann jeden Monat gekündigt werden. 
Besteht der Vertrag noch keine 6 Monate, muss man nach·bezahlen.
Die Summe beträgt 25% vom Preis je JobTicket und Monat. 
 

Bestehende Abos im WestfalenTarif werden zu JobTickets. 
Der Preis ist für den Mit·arbeiter günstiger. 
Die Bedingungen bleiben die gleichen.

Ganz einfach: Sie können Ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum JobTicket zahlen. 
Der Zuschuss ist für Sie steuer·frei.
Sie legen fest wie hoch der Zuschuss sein soll. 
Er muss aber für alle Beschäftigten gleich sein.
Ist der Zuschuss mindestens 16 Euro gibt die VKU einen Rabatt von 9 Euro dazu.
Somit sparen Ihre Beschäftigten 25 Euro im Monat.

Das JobTicket ist ein Ticket in Papier·form.
Die VKU schickt die gedruckten JobTickets an Ihr Unternehmen.
Sie geben die Tickets an Ihr Beschäftigen weiter.

Für die Zukunft ist geplant, dass es das JobTicket als eTicket gibt.
Dann kann man es in die fahrtwind App laden.

Das JobTicket wird monatlich bezahlt.
Die VKU rechnet mit dem Arbeit·geber ab.
Der Arbeit·geber rechnet mit seinen Beschäftigten ab.
Er zieht das Geld beispiels·weise direkt vom Lohn ab. 

Nutzen Sie dafür gerne unser Kontakt·formular 
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an jobticket@vku-online.de.

Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft?
Dann rufen Sie unsere Hot·line 0 23 07 / 940 32 80 an.
Unsere JobTicket-Experten helfen Ihnen gerne weiter.