Kurzstrecke einfach erklärt
Der Kurzstreckenpreis gilt von der Einstiegshaltestelle bis zu 4 weiteren planmäßigen Haltestellen einer Fahrt.
Bei SchnellBus-, DirektBus- und NachtBus-Linien gelten in Bezug auf die Kurzstrecke gesonderte entfernungsabhängige Regelungen.
Ausschlaggebend sind die Zählhaltestellen im Linienband (siehe Fahrplan).
Tickets der Kurzstrecke werden nur als Einzel-/KinderTicket (Verkauf nur im Bus) ausgegeben.
Der Kurzstreckenpreis gilt nicht
- im Schienenverkehr
- auf den Linien D79, 106-112, 126, 128, 146, 154, 179, 186, 187, 188 und 191-208.
- auf der Linie T37 bei Fahrten ab Schwerte Bf.